Schwangerschaftsabbruch, Risiken, Methoden und Kosten einer Abtreibung.
Eine Schwangerschaft
ist nicht immer geplant. Besonders junge Mädchen und
ältere Frauen sind oft nicht darauf vorbereitet Schwanger zu werden. Insbesondere wenn die Partner
andere Lebensvorstellungen haben, oder kein fester Partner vorhanden ist.
In solchen Situationen wird über eine Abtreibung oder den Schwangerschaftsabbruch konkret nachgedacht.
Risiken und Methoden zum Schwangerschaftsabbruch.
Naturgemäß besteht ein enger zeitlicher Rahmen für einen Schwangerschaftsabbruch. Dennoch sollte die Frau sich für die Entscheidung ausreichend Zeit nehmen und sich beraten lassen. Wer einen ganz frühen Abbruch der Schwangerschaft in Erwägung zieht, kann sich vom Arzt die "Pille danach" verschreiben lassen. Bis spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr muss dieses Medikament eingenommen werden. Diese Methode sollte nicht permanent, sonder nur als Notlösung angewandt werden, da sie erheblich in den Hormonhaushalt der Frau eingreift und den Menstruationszyklus der Frau stört. Weitere Methoden zum Abbruch sind das Einsetzen einer "Spirale danach" durch den Frauenarzt spätestens nach fünf Tagen. Wartet die Frau auf die Menstruation, und wird erst beim Ausbleiben der Regelblutung aufmerksam, ist es für einen Abbruch per der "Pille danach" oder "Spirale danach" zu spät.
Eine Abtreibung wird im Normalfall bis zur 12. Woche der Schwangerschaft durchgeführt. Es kann als medikamentöser Schwangerschaftsabbruch oder als instrumenteller Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden.
Instrumenteller Schwangerschaftsabbruch
Bei dieser Methode gibt es die Varianten: Absaugen und Ausschaben.
Die Absaugmethode wird entweder unter Vollnarkose oder unter lokaler Betäubung durchgeführt. Die Risiken bei der Absaugung können Perforationen, Nachblutungen oder spätere Infektionen sein.
Wenn die instrumentelle Schwangerschaftsabbruch als Ausschabung vorgenommen wird, können ebenfalls - und im erhöhten Maße - Perforationen auftreten. Auch Nachblutungen und
Infektionen können intensiver sein als bei der Absaugmethode. Deshalb wird diese Methode in Deutschland nicht mehr so häufig angewandt.
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch wird mit dem Medikament RU 486, Mifegyne vorgenommen. Dieser Abbruch und darf konkret nur bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Regelblutung angewandt werden. Der Abbruch mit Mifegyne wird in der Regel stationär durchgeführt. Bei der medikamentösen Methode des Schwangerschaftsabbruchs kommt es zu Blutungen, die über einen längeren Zeitraum anhalten können. Andere Begleiterscheinungen können sein: Übelkeit, Erbrechen, Schmerzen.
Kosten einer Abtreibung
Die Kosten der medikamentösen und instrumentellen Schwangerschaftsabbrüche unterscheiden sich nicht erheblich.
Die Kosten für einen instrumentellen ambulanten Abbruch in Deutschland liegen etwa zwischen 450-550 Euro, bei einer stationären Behandlung kommen entsprechende Krankenhauskosten dazu.
Bei einem medikamentösen Abbruch ist mit Kosten von etwa 350 Euro zu rechnen (in Deutschland). Diese Kosten können* von den Krankenkassen übernommen werden.
Wenn sich eine deutsche Frau entscheidet, den Abbruch in Holland, Österreich, Tschechien oder der Schweiz vornehmen zu lassen, werden die Kosten nicht von den deutschen Krankenkassen übernommen.
*Über die Kostenübernahme beim Schwangerschaftsabbruch werden Sie von Ihrer Krankenkasse informiert. Abtreibung Kosten werden von den Krankenkassen in der Regel
nicht übernommen. Frauen, welche die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nicht bezahlen können, sollten einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs
bei ihrer Krankenkasse stellen.
Rechtliche Grundlagen - das so genannte "Abtreibungsgesetz".
Dem ungeborenen Kind steht das Recht auf Leben zu. Der Schwangerschaftsabbruch ist nach § 218 des Strafgesetzbuches im Allgemeinen in Deutschland rechtswidrig.
§ 218a StGB lässt in Ausnahmefällen Straffreiheit zu. Damit ist im Rahmen des § 218a
StGB bei medizinischer oder kriminologischer Indikation, und auch nach
der Beratungsregelung möglich, die Entfernung oder Herbeiführung der Ausstoßung einer Leibesfrucht (Embryo oder Feten) aus der Gebärmutter straffrei unter besonderen Voraussetzungen
vornehmen zu lassen.
Was bedeutet das? Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn Gefahr für das Leben der Mutter besteht.
Bei dieser Indikation kann ein Abbruch der Schwangerschaft auch nach der 12.
SSW durchgeführt werden. Eine kriminologische Indikation liegt dann vor,
wenn die Frau dem Geschlechtsverkehr nicht zugestimmt hat. Wenn sie Beispielsweise unter Gewalt oder Androhung von Gewalt geschwängert wurde.
Bei dieser Indikation kann ein Abbruch der Schwangerschaft bis zur 12. SSW
durchgeführt werden
Was bedeutet die Beratungsregel im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbruch? Nach der Beratungsregelung können Frauen eine Abtreibung durchführen lassen, die zwar nicht dem Recht
entspricht, aber nicht bestraft wird. Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch wird nach ausführlicher Beratung bei einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
der Frau überlassen. Frauen sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, sich beraten zu lassen, und sich an die sich an die Regelung zu halten. Solche Beratungen finden in
verschiedenen sozialen oder kirchlichen Einrichtungen statt. Die Beratung muss mit dem Datum des Beratungsgespräches und ihrem Namen bestätigt werden. Diese Bestätigung wird nach
den vorgegebenen Maßgaben des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ausgestellt. Zwischen der Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei Tage verstrichen sein.
Innerhalb von 12 Wochen nach der Befruchtung muss die Abtreibung durchgeführt werden.
Wir nehmen berechtigte Einwände und fundierte Meinungen ernst! Uns erreichte die Zuschrift von Frau
Anne-Marie Rey von der Schwangerschaftsabbruch-Infostelle (ehem. SVSS) aus Zollikofen in der Schweiz. Wir wollen Ihnen diese Meinung nicht vorenthalten:
Guten Tag
mit Erstaunen lese ich auf
http://baby4love.de/erfahrungen/abtreibung-kosten.html dass Sie die "Pille danach" als Abtreibung bezeichnen. Das ist sie nicht ! Sie ist eine postkoïtale Verhütungsmethode, die eben gerade eine Schwangerschaft und einen Schwangerschaftsabbruch VERHINDERT!
Desselbe gilt für die "Spirale danach". Sie ist KEINE Abtreibungsmethode!
Das finde ich etwas irreführend: "Die Risiken bei der Absaugung können Perforationen, Nachblutungen oder spätere Infektionen sein." Diese Risiken sind äusserst selten. Das müsste gesagt werden: "Seltene Risiken...."
Diese Aussage ist falsch: "Der Abbruch mit Mifegyne wird in der Regel stationär durchgeführt" - oder nennt man einen kurzen Aufenthalt von 2-4 Stunden in der Arztpraxis oder
Klinik in Deutschland "stationär"?
Falsch: "Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn Gefahr für das Leben der Mutter besteht." - Die medizinische Indikation liegt auch bei einer Gefahr für die körperliche oder
psychische GESUNDHEIT der Frau vor.
Ich bitte Sie, diese Fehler zu korrigieren.
Mit freundlichen Grüssen
Anne-Marie Rey
Schwangerschaftsabbruch-Infostelle (ehem. SVSS)
Grabenstr. 21
3052 Zollikofen / Schweiz
Die Kontaktdaten wurden aus Schutzgründen entfernt, können aber auf der Webseite eingesehen werden:
www.svss-uspda.ch
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Informationen: Geburt Schwanger
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Bild: © Schwangerschaft: winnirixi / PIXELIO